Allgemeine Geschäftsbedifungen

Allgemeine Geschäftsfbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§1 Geltung
Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen der ImmoPure GmbH und gewerblichen Kunden. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ImmoPure.

§2 Definition Lead
Ein Lead gilt als qualifiziert, gültig und voll erbracht, wenn der Eigentümer seine Daten über ein Webformular von ImmoPure eingetragen hat oder telefonisch Interesse bestätigt wurde und der Eigentümer erreichbar ist. Es ist nicht erforderlich, dass ein weiterer Termin zustande kommt. Die wirtschaftliche Verwertung liegt im alleinigen Risiko des Kunden. Eine Reklamation von Leads ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§3 Terminierung (Dealphase)
Ein Termin gilt als erbracht, sobald Datum und Uhrzeit vereinbart wurden oder der Eigentümer erreichbar und gesprächsbereit war. Ausfälle, Verschiebungen, Absagen oder fehlende Verfügbarkeit des Eigentümers haben keinen Einfluss auf die Abrechnung. Nicht genutzte oder nicht verwertete Termine sind voll abrechenbar.

§4 Nachweis und Übergabe
Maßgeblicher Nachweis der Leistungserbringung ist ausschließlich das CRM-Log von ImmoPure. Telefon- und E-Mail-Logs gelten ebenfalls als verbindliche Beweismittel. Behauptungen oder Einschätzungen des Kunden sind unerheblich, sofern ein ImmoPure-Protokoll existiert.

§5 Leadphase – Zahlung und Reservierung
Die Leadphase wird monatlich im Voraus berechnet. Zahlungseingang muss spätestens am 02. des Monats vollständig erfolgt sein. Bei Zahlungseingang am 03. kann ImmoPure die Leadmenge nach eigenem Ermessen reduzieren. Bei Zahlungseingang nach dem 03. erfolgt sofortige vollständige Leistungssperre ohne Ersatz oder Nachholung. Leads werden nicht reserviert. ImmoPure darf Leads ohne Zustimmung des Kunden anderweitig verwerten.

§6 Dealphase – Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt pro Termin, unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis oder Abschluss. Die Rechnungsstellung erfolgt bis zum 05. des Folgemonats. Das Zahlungsziel beträgt 7 Kalendertage .

§7 Umsatzbeteiligung (Altverträge)
Für Bestandskunden kann eine Umsatzbeteiligung von 15 % vereinbart worden sein. Die Abrechnungspflicht besteht 12 Monate ab übernahme des Objekts. Der Kunde ist verpflichtet, Umsätze unaufgefordert offenzulegen. ImmoPure ist nicht verpflichtet, Umsatzdaten aktiv nachzuverfolgen.

§8 Vertragsbindung und Kündigung
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate. Sondervereinbarungen von 4 Monaten oder mehr sind möglich, müssen jedoch schriftlich bestätigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine monatliche Kündigung mit 4 Wochen Frist zum Monatsende möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Monat.

§9 Verzug und Leistungsstopp
Erfolgt keine vollständige Zahlung bis zum 02., erfolgt sofortige vollständige Leistungssperre ohne Ersatz- oder Nachholanspruch. Der Kunde hat während des Verzugs keinerlei Ansprüche gegenüber ImmoPure. ImmoPure ist berechtigt, Leads sofort anderweitig zu verwerten.

§10 Haftung
ImmoPure übernimmt keine Garantie für Vertragsabschlüsse, wirtschaftliche Ergebnisse oder Erfolgswahrscheinlichkeiten. Haftung ist ausgeschlossen für entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, Folgekosten und Opportunitätskosten. Die Haftung von ImmoPure ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§11 Datenschutz
Die Verarbeitung der übergebenen Daten liegt vollständig in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt ImmoPure von sämtlichen datenschutzrechtlichen Ansprüchen frei.

§12 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Hamburg. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Auslegung erfolgt vorrangig zugunsten von ImmoPure. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 31.03.2025

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